psychisch-funktionelle Behandlung

(Wiedergabe des Originaltextes der "Heilmittel-Richtlinien" in Neufassung,
nach § 92 SGB V
gültig seit 1.07.2004)


Eine psychisch- funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum / zur
  • Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
  • Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
  • Verbesserung der kognitiven Funktionen
  • Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten
Die psychisch- funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

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