|
Als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkataloges kann Thermotherapie zu den Heilmitteln motorisch-funktionelle Behandlung sowie sensomotorisch-perzeptive Behandlung verordnet werden. Sind zu den beiden Heilmitteln ergänzend temporäre ergotherapeutische Schienen zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig, können diese gesondert verordnet werden. |
ThermotherapieDie Thermotherapie ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient. |
| |