Informationen zur Verordnung von Ergotherapie

nach dem Richtlinientext in Neufassung,
zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten

Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören
folgende verordnungsfähige Heilmittel :
(Für weiterführende Information klicken Sie bitte auf die jeweilige Behandlungsmethode.)

  1. motorisch-funktionelle Behandlung


  2. sensomotorisch-perzeptive Behandlung


  3. Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung


  4. psychisch-funktionelle Behandlung



Außerdem enthält der Text der Heilmittel-Richtlinien Hinweise auf:
  1. therapieergänzende Maßnahmen


  2. ärztliche Diagnostik bei Maßnahmen der Ergotherapie


Hinweise zum Verordnungsvordruck

So sieht der Vordruck (das "Rezept") aus:

Rezept, Verordnung, Heilmittelverordnung Ergotherapie, Formularvordruck, Ausfüllhinweise

Der Verordnungsvordruck (Ergotherapie Muster 18) mit hellgrünem Untergrund besteht aus einem Blatt, was dem Patienten ausgefüllt ausgehändigt wird.

Auf der Rückseite muss der Patient später die Behandlungen mit seiner Unterschrift bestätigen.

Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles ist das Rezept der jeweiligen Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen (es sei denn, die Kasse hat auf das Genehmigungsverfahren verzichtet.) Auf der Rückseite des Vordruckes wird die Genehmigung bzw. begründete Ablehnung durch die Krankenkasse eingetragen.

Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Verordnungsvordruck? Dann Klicken Sie bitte hier.

weitere Informationen zum Rezeptvordruck