Informationen zur Verordnung von Ergotherapie

- Rezeptformular -

Die ärztlichen Eintragungen auf dem Rezept-Formular für das verordnete Heilmittel und die Diagnose mit Leitsymptomatik haben für den Ergotherapeuten und auch für den Patienten einen hohen Informationswert. Die Bereiche im unten abgebildeten Vordruck enthalten folgende Informationen:
   
Rezept, Verordnung, Heilmittelverordnung Ergotherapie, Formularvordruck, Ausfüllhinweise
1. Hier werden die Patienten-Daten, der Name und die Nummer der Krankenversicherung, die Arzt-Nr. und das Verordnungsdatum eingetragen.
Es wird ein Kreuz gesetzt für gebührenpflichtig/gebührenfrei bzw. Unfall/ Unfallfolgen.
2. Ankreuzfeld EWR/CH
(Europäischer Wirtschaftsraum/ Schweiz)
Hier wird ein Kreuz gesetzt bei Personen, die in einer ausländischen Krankenkasse versichert sind und in Deutschland behandelt werden (z.B. Grenzgänger). Diese Patienten haben beim Arzt das Muster 80/81 zu unterschreiben, um zu versichern, nicht zum Zweck einer Behandlung eingereist zu sein.
3. Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkataloges (Regelfall)
Eine Erstverordnung liegt dann vor, wenn es sich um die erste Heilmittelverordnung für einen Patienten zu einer bestimmten Diagnose handelt. Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose eines Patienten als Folgeverordnung.
NEU! Der Heilmittelkatalog bestimmt je nach Diagnose, ob Folgeverordnungen möglich sind. Die Anzahl der verordneten Behandlungen wird durch die neue Gesamtverordnungsmenge begrenzt.
4. Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Der Arzt kann abweichend von der im Heilmittelkatalog festgelegten Gesamtverordnungsmenge weitere Behandlungen verordnen. Für diese Verordnungen muss der Arzt jedoch einen medizinische Begründung abgeben. (siehe 16.)
5. Gruppentherapie
6. Behandlungsbeginn spätestens am
Wird vom Arzt kein Datum eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen beginnen. Der Arzt kann einen kürzere oder längere Frist bestimmen.
7. Hausbesuch
8. Therapiebericht
Der Arzt kann einen schriftlichen Bericht über den Therapieverlauf nach Ende der Behandlungsserie anfordern.
9. Verordnungsmenge
nach den Maßgaben im Heilmittelkatalog
10. Heilmittel
nach Maßgabe des Heilmittelkataloges
12. Anzahl pro Woche/ Therapiefrequenz
Der Arzt hat die Möglichkeit, die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche nach medizinischen Gründen vorzugeben. Ist keine Therapiefrequenz vorgegeben, liegt die Therapievereinbarung im Ermessensspielraum des Therapeuten.
13. NEU! Indikationsschlüssel
Für die jeweilige Diagnosegruppe muss vom Arzt eine Schlüsselnummer angegeben werden (z.B. EN2 für Erkrankungen des Nervensystems nach Vollendung des 18. Lebensjahres).
14. Diagnose und Leitsymptomatik, Befunde
Damit der Therapeut übergangslos und effizient mit der Therapie beginnen kann, werden die Diagnose und die Leitsymptomatik (Schädigung/ Funktionsstörung) sowie weitere relevante Befunde/ Begleiterkrankungen übermittelt.
15. Spezifizierung der Therapieziele
werden vom Arzt, sofern erforderlich, näher erläutert
16. medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Hier erfolgt die Angabe von medizinischen Gründen durch den Arzt. Sollte der Platz von 3 Zeilen nicht ausreichen, kann ggf. ein Beiblatt ergänzt werden.
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