die wichtigsten Inhalte des Heilmittelkataloges

in Kraft getreten am 1. Juli 2004

Gliederung
Der Heilmittelkatalog/ Maßnahmen der Ergotherapie ist in 3 Krankheitsbereiche gegliedert:
  1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
  2. Erkrankungen des Nervensystems
  3. psychische Störungen
Diese 3 Bereiche sind wiederum in 16 Diagnosegruppen unterteilt.
Jeder Diagnosegruppe wird eine individuelle Gesamtverordnungsmenge zugeordnet. Jede Diagnosegruppe wird mit einem Indikationszeichen verschlüsselt, das auf dem Rezept vermerkt werden muss
(z.B. EN1 für Erkrankungen des Nervensystems).

Regelfall
Ein Regelfall besteht aus Erst- und Folgeverordnungen bis zum Erreichen der Gesamtverordnungsmenge. Die Gesamtverordnungsmenge ist im Heilmittelkatalog für jede Diagnossegruppe gesondert festgelegt. Beispielsweise Diagnoseschlüssel EN1 - Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles bis zu 60 Einheiten.
Ist ein Regelfall zu Ende, muss eine Therapieunterbrechnung von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein neuer Regelfall bei gleicher Diagnose entsteht. Längerfristige Behandlungen sind aber möglich.

Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Wenn der Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürwortet (z.B. bei chronischen Krankheiten, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen im Kindesalter usw.), kann er auch außerhalb des Regelfalles weitere Folgerezepte ausstellen. Diese Rezepte müssen vom Arzt begründet werden und den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Das Rezept wird im Original bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft. Weährend dieser Prüfungsphase kann der Therapeut mit der Weiterbehandlung fortfahren. Sollte die Kasse ablehnen, werden die bis dahin stattgefundenen Einheiten erstattet.
Die Einreichnung des Rezeptes bei der Krankenkasse sollte durch den Patienten erfolgen, der Therapeut kann dem Patienten diese Arbeit aber auch abnehmen, wenn er dazu autorisiert wird.
Wenn die Kasse die Verordnung außerhalb des Regelfalles ablehnt, kann der Patient gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Einige Kassen haben auf dieses Genehmigungsverfahren verzichtet. Eine aktuelle Liste mit allen Kassen, denen eine Verordnung außerhalb des Regelfalles nicht zur Genehmigung vorgelegt werden muss, ist auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen im Internet abrufbar.

Anzahl der Behandlungseinheiten pro Rezept
Pro Rezept können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten verordnet werden. Eine Ausnahme stellt die Diagnosegruppe SB4 ( Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems mit prognostisch kurzem Behandlungsbedarf) dar, bei der die Gesamtverordnungsmenge 6 Behandlungseinheiten beträgt.

Verordnungsblatt (Rezeptformular)
Um Ergotherapie zu verordnen, wird das Verordnungsformular "18" für Maßnahmen der Ergotherapie benutzt. Es besteht aus einem Blatt in A5-Größe.
weitere Informationen zum Formular

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